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Dienstag, 27 Januar 2026
07:50 - 08:39

Das Jugendgericht

"Das Jugendgericht" befasst sich ausschließlich mit Fällen jugendlicher Straftäter (Alter: 14 bis 21 Jahre) und gibt einen realistischen Einblick in die nicht öffentlichen Verhandlungen vor einem Jugendgericht. Es werden klassische Straftaten verhandelt: von Diebstahl über Drogendelikte bis zu Raub, Erpressung und Körperverletzung. Aber es geht auch um Bagatelldelikte und die kleinen Dramen, die dahinter stecken.